Unfall? Was nun?

Wir wünschen Ihnen, dass sie immer gut ankommen, sollte es dennoch zu einem Unfall kommen, dann können Ihnen folgende Tipps und Ratschläge ein wichtiger Helfer sein!

Gerne beraten wir Sie im Schadenfall kostenlos*, unabhängig und kompetent.

*Sind Sie nicht Verursacher des Unfalls, müssen alle entstandenen, sowie anfallenden Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden.

1. Absichern der Unfallstelle

  • Warnblinkanlage anschalten
  • Warnweste anziehen
  • Warndreieck im angemessenen Abstand zur Unfallstelle aufstellen

2. Erste Hilfe/ Personenschäden melden

  • kümmern Sie sich um die Unfallopfer
  • benachrichtigen Sie den Notarzt, wenn notwendig (Tel.: 112)
  • bei Personenschäden Polizei rufen (Tel.: 110)
  • sollte Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit sein Abschleppdienst kontaktieren

3. Dokumentation des Unfalls

  • Unfallzeugen notieren
  • Unfallstelle fotografieren
  • Daten mit Unfallbeteiligten austauschen
  • Unfallhergang dokumentieren
  • zur Hilfestellung empfehlen wir Ihnen unseren Unfallflyer (siehe Bild weiter unten)
     

Ablauf eines Unfallschadens

Wir geben Ihnen hier einen kurzen Einblick zum Ablauf und der Abwicklung eines Unfallschadens. Sollten Sie noch weitere Fragen haben kontaktieren Sie uns am besten telefonisch!

1. Der Schadenfall

Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Bagatellschäden werden von Versicherungen gegen Vorlage eines Kostenvoranschlags beglichen, größere Schäden bedürfen eines Gutachtens. Sofern Ihr Unfallgegner eine Schuld oder Mitschuld an dem Unfall trägt, haben Sie das Recht, einen eigenen Sachverständigen zu wählen, der den Schaden einschätzt. Damit soll sichergestellt werden, dass ein Gutachten unbelastet ist, von Einflüssen. 

Wir erstellen Gutachten nach Möglichkeit innerhalb von 24 Stunden, um eine schnelle Regulierung zu ermöglichen. Unser Gutachten ist die Basis zur Regulierung des Schadens, sei es nun die Reparatur oder die Auszahlung der Schadenshöhe.

Im Fall eines Haftpflichtschadens ohne Teilhaftung werden alle Kosten für Anwalt und Gutachten von der gegnerischen Versicherung getragen. Im Fall der Teilhaftung, werden entsprechende Anteile übernommen.

Dennoch ist es richtig, auch bei vermeintlich kleinen Schäden einen Sachverständigen zu Rate zu ziehen.

2. Die Beratung

Gerne beraten wir Sie im Schadenfall kostenlos*, unabhängig und kompetent.

Oft können wir schon anhand von Fotos und Unfallhergang zwischen Bagatellschäden und solchen unterscheiden, für die ein Gutachten notwendig ist. Rufen Sie uns einfach an und wir gehen mit Ihnen die nächsten Schritte im Verlauf der Regulierung durch. Danach können Sie den besprochenen Punkten in aller Ruhe folgen ohne Nachteile für sich befürchten zu müssen.

Wir beraten Sie gern zu den bestehenden Optionen.

*Sind Sie nicht Verursacher des Unfalls, müssen alle entstandenen, sowie anfallenden Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen werden.

3. Der Haftpflichtschaden

Sind Sie nicht schuld handelt es sich um einen Haftpflichtschaden.

Im Fall eines Haftpflichtschadens ohne Teilhaftung haben Sie das Recht, einen Anwalt und einen eigenen Gutachter zu Rate zu ziehen. Von beidem sollten Sie Gebrauch machen. Versicherungen haben naturgemäß ein Interesse, Fälle so günstig wie möglich zu regulieren. Es ist sinnvoll und vom Gesetzgeber gewollt, dass auf beiden Seiten Waffengleichheit herrscht. Die stellen Sie mit eigenem Anwalt und Sachverständigen her.

Auch im Fall einer Teilhaftung kann es sinnvoll sein, sich anwaltliche Hilfe zu holen. In jedem Fall ist es sinnvoll einen eigenen Sachverständigen einzusetzen, denn egal ob der von der Versicherung bestellt wird oder von Ihnen eingesetzt wird: In jedem Fall müssen Sie die Kosten für das Gutachten im Rahmen der Teilhaftung tragen. Da ist es sinnvoller, wenn ein unabhängiger Sachverständiger das Gutachten erstellt.

Ein Gutachten ist gleichzeitig ein Bestandteil der Beweissicherung.

4. Die Regulierung

Grundsätzlich hat der Unfallgeschädigte Anspruch auf Erstattung aller anfallenden Kosten.

Wie ein Schaden reguliert wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nach geklärter Schuldfrage ist die Schadenhöhe wichtig für die Höhe des Ausgleichs. Ob die Kosten einer Reparatur oder der Gegenwert des Schadens beglichen werden, hängt von Ihrer Entscheidung ab. Wir stehen Ihnen auch bei der Regulierung beratend zu Seite. Sollte die gegnerische Partei Kürzungen vornehmen, helfen wir Ihnen z.B. mit einer fallbezogenen Stellungnahme bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Mit dem Gutachten können Sie Ihre Ansprüche bei der Versicherung geltend machen.

Termin für Gutachten vereinbaren

Begutachtung und Beweissicherung

Beauftragen Sie nach dem Unfall umgehend einen freien und unabhängigen Sachverständigen.

Dieser wird eine umfangreiche Schadensfeststellung und Beweissicherung für sie aufstellen.

So können Sie sicher sein, dass Ihr Schadensersatz auch alle Positionen umfasst.

Grundsätzlich hat der Unfallgeschädigte Anspruch auf Erstattung aller anfallenden Kosten.

Es ist der Zustand wie vor dem Unfall herzustellen.

Nach einem unverschuldeten Unfall haben Sie das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.

Lassen Sie sich nicht durch anders lautende Aussagen verunsichern.

Meist versuchen Versicherungen den Geschädigten zur Erstellung eines Kostenvoranschlags durch eine Werkstatt oder ein Gutachten eines Versicherungsgutachters zu überreden. Ziel ist eine Kosteneinsparung auf Kosten Ihrer Schadensersatzansprüche. Sie sollten sich nicht auf einen Kostenvoranschlag durch eine Werkstatt verweisen lassen. Nur durch ein Gutachten kann z.B. eine Wertminderung an Ihrem Fahrzeug festgestellt werden. Auch wenn schon eine Fahrzeugbesichtigung durch einen Gutachter der Versicherung stattgefunden hat, besteht weiterhin Anrecht auf eine neutrale Begutachtung durch den Sachverständigen Ihres Vertrauens.

Die Durchsetzung Ihrer berechtigten Schadensersatzansprüche kann nur durch ein neutrales und objektives Gutachten und die Beratung durch Ihren Rechtsanwalt erfolgen.

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Die E-Mail-Adresse ist ungültig

Dieses Feld ist obligatorisch

Dieses Feld ist obligatorisch

Ich bin damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck der Kontaktaufnahme gespeichert und verarbeitet werden. Mir ist bekannt, dass ich meine Einwilligung jederzeit widerrufen kann.*

Dieses Feld ist obligatorisch

* Kennzeichnet erforderliche Felder
Bei der Übermittlung Ihrer Nachricht ist ein Fehler aufgetreten. Bitte versuchen Sie es erneut.
Ich danke Ihnen! Wir werden uns so schnell wie möglich bei Ihnen melden.

Copyright © 2022 KFZ-Gutachter F.Bauer - Erstellt mit IONOS SE My Website Now

 Alle Rechte vorbehalten.