Wir bieten ein breit gefächertes Angebot an Dienstleistungen an. Unser Hauptaufgabenbereich ist die Erstellung von Unfallschaden Gutachten, ebenso bieten wir Ihnen aber auch Wertgutachten, Kleinschadengutachten, Kostenvoranschläge, Fahrzeugbewertungen, Leasinggutachtachten und Lackschichtdickenmessungen an. In den einzelnen Sektionen erhalten Sie kurze Erläuterungen der einzelnen Dienstleistungen. Außerdem erstellen wir gerne auch Fotos zur Beweissicherung und unterschützen Sie bei der Abwicklung von Unfallschäden (Schadenmanagment).
Sie haben einen Schaden am Fahrzeug und benötigen dafür ein Gutachten? Gerne helfen wir Ihnen weiter! Hierbei wird unterschieden zwischen folgenden Arten:
Haftpflichtschaden:
Ihnen ist jemand in Ihr Fahrzeug gefahren, Sie sind nicht schuld. Sie haben das Recht sich einen Gutachter auszusuchen, der Ihren Schaden beurteilt, die Kosten werden durch die Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Kaskoschaden:
Sie haben selbst einen Schaden an Ihrem Fahrzeug verursacht. Hierbei gelten bei der Abwicklung die Bestimmungen Ihres Versicherungsvertrages. Sollten Sie eine Freigabe Ihrer Versicherung bekommen einen Gutachter auswählen zu dürfen, können wir Ihnen ein Gutachten erstellen. Die Kosten werden nur bei erfolgter Freigabe übernommen.
Kleinschaden:
Siehe Haftpflichtschaden, allerdings ist der Schaden am Fahrzeug überschaubar (Bagatellgrenze), in diesem Fall kann ein vereinfachtes Gutachten erstellt werden, die Kosten werden auch hier von der Versicherung des Unfallverursachers übernommen.
Bei einem Haftpflichtschaden werden in der Regel die Kosten durch die gegnerische Versicherung übernommen und Sie dürfen den Gutachter Ihrer Wahl beauftragen, kontaktieren Sie uns per Kontaktformular, Telefon oder E-Mail für weitere Einzelheiten!
Sie benötigen ein Wertgutachten, um ihr Fahrzeug vernünftig zu versichern oder möchten einfach nur den Zeitwert und ggf. den Wiederherstellungswert Ihres Fahrzeuges ermittelt haben? Gerne beraten wir Sie welches der möglichen Wertgutachten für Sie in Frage kommt:
Wertgutachten klein:
Hierbei wird der Zeitwert (Marktwert) Ihres Fahrzeuges ermittelt. Dieser ist abhängig von verschiedenen Faktoren wie z.B.: Zustand, Mängel, Halteranzahl, Originallack, modifiziert/ getunt, restauriert, Sondermodell, usw.
Das Fahrzeug wird in verschiedenen Kategorien mit einem Schulnotensystem bewertet, aus dem sich dann eine Gesamtnote ergibt und in die Wertermittlung mit einfließt.
Vorgenommene Modifikationen werden im Wertgutachten aufgeführt und dokumentiert.
Das Gutachten kann dann bei Ihrer Versicherung eingereicht werden, damit in einem Schadenfall ihr Fahrzeug optimal versichert ist.
Wertgutachten groß:
Zusätzlich zu den Ermittlungen die, wie bei Wertgutachten klein beschrieben, durchgeführt wurden, wird bei einem großen Wertgutachten auch der Wiederherstellungswert ermittelt. Dieser beschreibt den Aufwand, den es nötig ist, das Auto wieder in den gleichen Zustand zu versetzen wie aktuell vorhanden, wenn das Fahrzeug auf einer neuen Karosserie/ einem neuen Basisauto aufgebaut werden muss. Dabei wird bei allen Baugruppen der notwendige Aufwand beschrieben und dokumentiert, welche Änderungen vorgenommen werden mussten.
Die Kosten sind aufwandsabhängig, gerne machen wir Ihnen ein Angebot, wenn Sie uns kontaktieren!
Sie benötigen eine Fahrzeugbewertung ihres Fahrzeuges zum aktuellen Zeitpunkt oder auch rückwirkend zu einem bestimmten Zeitpunkt? Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Eine Fahrzeugbewertung ist vom Aufbau her ähnlich wie ein Wertgutachten. Der Unterschied ist, dass es sich hierbei meist um aktuellere Fahrzeuge handelt oder Gebrauchtfahrzeuge die nahezu dem Serienzustand entsprechen.
Auch hier wird ein Zeitwert (Marktwert) Ihres Fahrzeuges ermittelt, allerdings nicht mit einem Schulnotensystem, sondern allgemein gehalten.
Fahrzeugbewertungen werden gebraucht, wenn Sie z.B.: das Firmenfahrzeug in den Privatbestand übernehmen möchten, einen Gebrauchtwagen gekauft haben und wissen wollen, ob dieser nicht zu teuer/ günstig gekauft wurde, durch ein Erbe Sie ein Auto erhalten haben und den Wert des Fahrzeuges gerne wissen möchten oder weiteren Gründen.
Der Ablauf der Dokumentation des Fahrzeuges ist grundsätzlich ähnlich zur Aufnahme eines Fahrzeuges für ein kleines Wertgutachten.
Die Kosten sind aufwandsabhängig, gerne machen wir Ihnen ein Angebot, wenn Sie uns kontaktieren!
Sie haben einen Schaden am Fahrzeug, egal ob selbstverschuldet oder unverschuldet, und benötigen hierfür einen Kostenvoranschlag? Gerne helfen wir Ihnen weiter!
Ein Kostenvoranschlag ist laut Versicherung oft ausreichend zur Abwicklung des Schadens.
Hierbei wird nur eine reine Schadenkalkulation im Dokument ausgewiesen, oftmals sogar ohne Bildanlage.
Sollten wir für Sie einen Kostenvoranschlag erstellen ist auch eine Bilddokumentation vorhanden!
Unserer Auffassung nach ist ein Kostenvoranschlag, vor allem im unverschuldeten Fall, nicht sinnvoll, da unter anderem folgende Punkte nicht berücksichtigt werden:
Gerne prüfen wir für Sie, ob ein Gutachten, in Ihrem speziellen Fall, sinnvoller wäre als ein Kostenvoranschlag.
Die Kosten eines Kostenvoranschlags müssen von Ihnen vorgelegt werden. Sie bekommen aber im Regelfall durch Ihre Versicherung oder die gegnerische Versicherung diese Kosten nach Einreichung erstattet!
Sie haben ein Fahrzeug geleast oder finanziert? Bei der Rückgabe zum Vertragsende muss ihr Fahrzeug unabhängig bewertet werden, um vorhanden Schäden zu dokumentieren, die laut Vertragsbedingungen nicht den Vorgaben entsprechen.
In der Regel beauftragt das Autohaus zum Rückgabetermin einen unabhängigen Gutachter zur Bewertung der Schäden.
Gerne übernehmen wir diese Bewertung im Auftrag für Autohäuser, aber auch wenn gewünscht für den Kunden.
Hierbei wird neben den Fahrzeugdaten, eine umfangreiche Bildanlage und Schadendokumentation durchgeführt.
Die Kosten zur Erstellung des Leasinggutachtens werden in der Regel vom entsprechenden Autohaus übernommen, in dem Sie Ihr Fahrzeug zurückgeben müssen.
Sollte bei einer Finanzierung für Sie in Frage kommen das Auto nach Vertragsende zu übernehmen, ist eine solches Gutachten auch oftmals erforderlich.
Sie haben kürzlich ein Fahrzeug erworben und würden gerne wissen, ob Ihr Fahrzeug wirklich unfallfrei ist oder angegebene Schäden nicht größer als gedacht ausfallen? Gerne können wir Ihnen hier weiterhelfen!
Mit einem entsprechenden Messgerät können weitestgehend alle Bauteile Ihres Fahrzeuges gemessen werden (abhängig von der Materialzusammensetzung der einzelnen Karosserieteile).
Somit kann festgestellt werden, ob die entsprechenden Bauteile dem Originalzustand entsprechen, nachlackiert wurden, instandgesetzt wurden oder evtl. sogar ausgetauscht wurden.
Sie erhalten von uns ein Messprotokoll mit den entsprechenden Werten der zu messenden Bauteile.
Gerne machen wir Ihnen ein individuelles Angebot, wenn Sie uns kontaktieren!
JETZT NEU - Fehlerspeicher auslesen im Schadenfall:
Wir können ab sofort auch bei Fahrzeugen ab ca. Baujahr 2000 (OBD) Fehlerspeicherdaten auslesen und so eine noch genauere Schadenkalkulation und -erweiterung durchführen!
Bei einem Unfall kann es passieren, dass elektr. Fehler, z.B. im Airbag-System abgelegt werden (selbst wenn kein Airbag ausgelöst hat!). Diese können wir auslesen und in unser Gutachten einbinden und somit effektiver und genauer den Schaden kalkulieren!
Sie haben einen unverschuldeten Unfallschaden am Fahrzeug?
Kontaktieren Sie uns gerne, wir erstellen Ihnen das Gutachten!
JETZT NEU - Kilometercheck:
Bei Fahrzeugen ab ca. Baujahr 2000 (OBD) können wir den Kilometerstand Ihres Fahrzeugs auslesen und so feststellen, ob eine Manipulation vorliegt oder nicht!
Sie haben Interesse und möchten gerne wissen ob Ihr Kilometerstand plausibel ist?
Kontaktieren Sie uns!